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Benutzungs- und Entgeltordnung für das OH-Museum in Eutin

Autor/in: infocenter
Quelle: Kreis Ostholstein

Bekanntmachung:

Benutzungs- und Entgeltordnung

 

für das Ostholstein-Museum

 

in Eutin

 

Aufgrund des § 8 der Satzung der „Stiftung zur Förderung der Kultur und der Erwachsenenbildung in Ostholstein“ i.d.F. der VII. Nachtragssatzung vom 24.02.2005 hat das Kuratorium der Stiftung zur Förderung der Kultur und der Erwachsenenbildung in Ostholstein am 21. November 2006 die folgende Benutzungs- und Entgeltordnung für das Ostholstein-Museum in Eutin beschlossen:

 

1.   Allgemeines

 

Die Stiftung zur Förderung der Kultur und der Erwachsenenbildung in Ostholstein ist Trägerin des Ostholstein-Museums in Eutin, Schlossplatz 1. Das Ostholstein-Museum ist eine öffentliche Einrichtung.

Das Ostholstein-Museum in Eutin bietet schwerpunktmäßig aus allen Bereichen der Kunst und Kultur ständig wechselnde Ausstellungen an. Das Museum präsentiert im Obergeschoss des Gebäudes als Dauerausstellung die Geschichte Ostholsteins mit dem Themenschwerpunkt „Eutin um 1800“.

 

2.   Besucher

 

Jedermann ist im Rahmen dieser Benutzungs- und Entgeltsordnung berechtigt, das Ostholstein-Museum in Eutin zu besuchen. Museumsführungen werden in der Regel nach vorheriger Terminvereinbarung angeboten.

 

Rauchen sowie der Verzehr von mitgebrachten Speisen oder Getränken sind in den Räumen des Ostholstein-Museums nicht gestattet.

 

Den Weisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten.

 

3.   Öffnungszeiten

 

Die Öffnungszeiten des Museums werden auf geeignete Weise am Gebäude, in Druckerzeugnissen sowie im Internet bekannt gegeben. Änderungen bleiben vorbehalten.

Einlassschluss ist 30 Minuten vor Schließung des Museums.

 

4.   Eintrittsgeld

 

4.1  Für den Besuch des Museums werden Eintrittsgelder auf der Grundlage des anliegenden Preisverzeichnisses erhoben. Das anliegende Preisverzeichnis ist Bestandteil dieser Benutzungs- und Entgeltsordnung und kann auch Kostenfreiheit für einzelne Personen, Personengruppen oder Öffnungstage festlegen.

 

 

 

 

 

4.2  Das Eintrittsgeld wird für den einmaligen Besuch des Museums erhoben. Die Einzel-Eintrittskarte gilt nur am Tage des Erwerbs und verliert mit dem Verlassen des Museumsgebäudes ihre Gültigkeit.

 

5.   Ausschluss, Hausrecht

 

5.1  Personen, die gegen Bestimmungen dieser Benutzungs- und Entgelts-

ordnung verstoßen, können von der Leiterin bzw. dem Leiter des Museums, in ihrer/seiner Abwesenheit von den beauftragten Aufsichtskräften zeitweise oder ständig von dem Besuch des Museums ausgeschlossen werden. Gegen den Ausschluss kann Beschwerde bei der Stiftung zur Förderung der Kultur und der Erwachsenenbildung in Ostholstein in Eutin, Lübecker Straße 41, eingelegt werden, die über die Beschwerde entscheidet.

 

5.2  Während der Öffnungszeiten steht der Leiterin bzw. dem Leiter des Museums, bei ihrer/seiner Abwesenheit dem Aufsichtspersonal, das Hausrecht im Museum zu.

 

6.   Inkrafttreten

 

Diese Benutzungs- und Entgeltordnung tritt am 1. Januar 2007 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Benutzungs- und Entgeltsordnung vom 03. November 2004 außer Kraft.

 

 

Eutin, den 19. Dezember 2006

 

 

 

Stiftung zur Förderung

der Kultur und der Erwachsenenbildung

in Ostholstein

- Der Präses -

 

 

gez. Reinhard Sager

Präses

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Preisverzeichnis

als Anlage

zur Benutzungs- und Entgeltordnung für das

Ostholstein-Museum in Eutin

 

 

Für den Besuch des Ostholstein-Museums in Eutin werden folgende Entgelte als Eintrittspreise erhoben:

 

1.    Besuch des Museums mit dem Angebot

Wechselausstellung und Dauerausstellung

                                                                                                     mit OstseeCard

1.1  Einzelkarte für Personen ab dem 18. Lebensjahr                   3,00 €              2,50 €

1.2     Gruppenkarte ab 10 Personen pro Person                        2,50 €

1.3  Schüler, Auszubildende, Studierende, Schwer-

behinderte, wehrpflichtige Soldaten und Zivil-

dienstleistende mit entsprechendem Ausweis                       1,00 €

1.4  Personen ab dem 14. Lebensjahr bis zur

Vollendung des 18. Lebensjahres                                     1,00 €

1.5  Personen unter 14 Jahre sowie Schulklassen                    0,00 €

1.6  Führung pro Gruppe                                            10,00 €

1.7  Führung von Schulklassen aus dem Kreis Ostholstein                   0,00 €

1.8     Familieneinzelkarte                                                   6,00 €

 

2.    In Zeiten, in denen das Museum keine Wechsel-

ausstellungen anbietet, sondern nur zum Besuch

der Dauerausstellung einlädt, ermäßigen sich die

Eintrittsgelder auf folgende Beträge:

2.1  - zu Ziffer 1.1                                                    1,50 €             1,00 €

2.2  - zu Ziffer 1.2                                                    1,25 €

2.3  - zu Ziffer 1.3                                                    0,50 €

2.4  - zu Ziffer 1.4                                                    0,50 €

2.5  - zu Ziffer 1.8                                                    3,00 €

 

3.    Für die Sonderveranstaltungen des Museums

„Ostereiermarkt“, „Im Blickpunkt Schmuck“ und

„Kunsthandwerk im Museum“

                                                                                                                                 mit OstseeCard

3.1  Einzelkarte für Personen ab dem 18. Lebensjahr                   4,00 €              3,50 €

 

3.2  Schüler, Auszubildende, Studierende, Schwer-

behinderte, wehrpflichtige Soldaten und Zivil-

dienstleistende mit entsprechendem Ausweis                       2,00 €

 

3.3  Personen ab dem 14. Lebensjahr bis zur

Vollendung des 18. Lebensjahres                                2,00 €

3.4  Personen unter 14 Jahre                                                  0,00 €

3.5     Familieneinzelkarte                                                   8,00 €

 

4.    Für den Besuch des Museums anlässlich einer Wechselausstellung, die mit besonders hohen Kosten verbunden ist, gelten die Eintrittspreise laut Aushang im Museum.

 

 

5.    Für Besucher des Museums, die über die Vorlage einer Eintrittskarte des „Schlosses Eutin“ den Nachweis erbringen, dass sie das Schloss Eutin innerhalb von sieben vorausgegangenen Tagen besucht haben, vermindert sich das Eintrittsgeld gemäß Ziffer 1.1 und 2.1 um 0,50 €; diese Ermäßigung zu Ziffer 2.1 gilt nicht für Besucher mit OstseeCard. Für Besucher gemäß Ziffer 1.3 und 1.4 ermäßigt sich das Eintrittsgeld um 0,25 €.

 

 

 

Sonstiges

 

Mitglieder des Museumsverbandes Schleswig-Holstein sowie des Deutschen Museumsbundes haben freien Eintritt.

 

 

 

 

 

 

 

 


Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist unter dem ID-Code 335.3199 archiviert.
Soweit es sich um rechtsetzende Vorschriften handelt - finden Sie eine entsprechende Verankerung im Kreisrecht Ostholstein.