Inhalt

Enteignung von Grundeigentum i.S. Stadt Eutin ./. Ehmcke-Kasch, Bosau

Autor/in: infocenter
Quelle: Kreis Ostholstein

Amtliche Bekanntmachung

Enteignung von Grundeigentum

 

Bekanntmachung des Innenministeriums - Vorsitzender der Enteignungsbehörde -

Kiel, den 06.11.2007 - IV324 - 144.4 - 4.1 - 55 - 33 / 02

                                     

Zur Feststellung der Entschädigung für das anlässlich des Neubaus/der Verlegung der L174 - Westtangente Eutin -  in Anspruch genommene nachstehend bezeichnete Grundeigentum:

 

Grundbuch            Blatt                Flurstück        Flur            Gemarkung       Größe in m2

Bosau             865                 61/2 (tlw.)    1            Eutin                       ca. 16.227

                       

eingetragener Eigentümer: Herr Heinrich Ehmcke-Kasch, Bosau

 

habe ich den Termin zur mündlichen Verhandlung für

Montag, den 10. Dezember 2007, um 09.30 Uhr

im Innenministerium ( Raum 317 ),

Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel

anberaumt.

 

Die mündliche Verhandlung ist nicht öffentlich.

 

Diejenigen, denen ein Recht an dem o. a. Grundstück oder ein Recht an einem dieses Grundstück belastenden Rechts zusteht - Verfahrensbeteiligte nach § 106 Abs. 1 Nr. 1 - 6 BauGB in der Neufassung der Bekanntmachung vom v. 23. 9.2004 (BGBl. I, S. 2414); zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 21.12.2006 (BGBl I 2006, 3316) werden hiermit gem. § 108 Abs. 5 BauGB aufgefordert, ihre Rechte spätestens in der mündlichen Verhandlung wahrzunehmen. Auch bei Nichterscheinen kann die Entschädigung festgestellt und über andere im Verfahren zu erledigende Anträge entschieden werden.

 

 

Horst Bliese

-Vorsitzender der Enteignungsbehörde-

 

 

 


Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist unter dem ID-Code 335.3916 archiviert.
Soweit es sich um rechtsetzende Vorschriften handelt - finden Sie eine entsprechende Verankerung im Kreisrecht Ostholstein.
Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 21.11.2007. (Es zählt der Tag der letzten Veröffentlichung in der Tageszeitung und im Internet).