II. Nachtragshaushaltssatzung des Kreises Ostholstein für das Haushaltsjahr 2007
Amtliche Bekanntmachung
II. Nachtragshaushaltssatzung
des Kreises Ostholstein
für das Haushaltsjahr 2 0 0 7
Aufgrund des § 57 der Kreisordnung für Schleswig-Holstein in Verbindung mit den §§ 77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschlussfassung durch den Kreistag vom 03. Juli 2007 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan wird die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen von bisher 450,49 Stellen (Stand nach dem 1. Nachtragsstellenplan) auf nunmehr 449,99 Stellen neu festgesetzt.
§ 2
Die übrigen Festsetzungen der Ursprungssatzung bleiben unverändert.
Eutin, den 27. Juli 2007
Siegel
gez. Joachim Wegener
1. Stellvertreter des Landrats
Die vorstehende II. Nachtragshaushaltssatzung des Kreises Ostholstein für das Haushaltsjahr 2007 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung mit Anlagen liegt zur Einsichtnahme im Kreishaus in Eutin, Lübecker Str. 41, Zimmer 146, während der Dienststunden aus.
Eutin, den 31.07.2007 Kreis Ostholstein
Der Landrat
Fachdienst Finanzen
Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist unter dem ID-Code 335.3689 archiviert.
Soweit es sich um rechtsetzende Vorschriften handelt - finden Sie eine entsprechende Verankerung im Kreisrecht Ostholstein.
Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 02.08.2007. (Es zählt der Tag der letzten Veröffentlichung in der Tageszeitung und im Internet).