Planfeststellungs- und Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren Gösebeek
Amtliche Bekanntmachung
Planfeststellungs- und Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren
für einen Antrag auf Genehmigung
zur Anpassung der Vorflut im Bereich der Gösebeek
in der Gemeinde Scharbeutz bei Haffkrug (Haffwiesen)
Der Wasser- und Bodenverband Ostsee hat mit Schreiben vom 26.03.1993 und 25.10.2005 beantragt, zur Anpassung der Vorflut im Bereich der Gösebeek in der Gemeinde Scharbeutz bei Haffkrug (Haffwiesen) folgende Maßnahmen wasserrechtlich zu regeln:
- Neubau und Erweiterung des Schöpfwerkes an der Gösebeek bei Haffkrug mit Herstellung einer Druckrohrleitung zur Ostsee,
- Schaffung von Retentionsflächen in den Haffwiesen.
Im Einzugsgebiet der Gösebeek sollen das Schöpfwerk an der Gösebeek ausgebaut sowie Retentionsflächen überwiegend in Bruchwaldflächen in den Haffwiesen in einer Größe von 14 ha geschaffen werden.
Die Maßnahmen dienen als Anpassung der Gewässer aufgrund gestiegener Abflüsse bei Niederschlägen aus Teilen der Ortslagen Scharbeutz und Haffkrug. Sie dienen der Sicherung der künstlichen Vorflut zur Ostsee und damit auch dem Schutz der bebauten Ortsteile vor Überflutungen bebauter Flächen und der in den Haffwiesen gelegenen Campingplätze durch Binnenhochwässer. Gleichzeitig wird durch die Retentionsfläche das Moor in den Haffwiesen in seinem Wasserhaushalt verbessert. Die vorstehend aufgeführten Maßnahmen sollen in der Gemarkung Haffkrug, Flur 2, Gemarkung Scharbeutz, Flur 3 und in der Gemarkung Gronenberg durchgeführt werden.
Gemäß § 31 Abs. 2 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) i.V.m. §§ 125 und 126 des Wassergesetzes des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz - LWG) i.V.m. §§ 3 bis 6 sowie 13 des Landesgesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (Landes-UVP-Gesetz LUPVG) i.V.m. §§ 139 bis 145 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (Landesverwaltungsgesetz LVwG) sind für dieses Vorhaben
ein Planfeststellungsverfahren sowie eine Umweltverträglichkeitsprüfung
durchzuführen.
Die Antragsunterlagen haben in der Zeit vom 13. August bis zum 12. September 2007ausgelegen; die Einwendungsfrist ist mit Ablauf des 11. Oktober 2007 abgelaufen.
Der Erörterungstermin zur Behandlung der Einwendungen der Träger öffentlicher Belange sowie der Privatpersonen findet
am Dienstag, den 27. November 2007, ab 08.30 Uhr,
in der Kreisverwaltung Ostholstein, Lübecker Str. 41 in 23701 Eutin,
Oldenburger Saal, Raum-Nr. 483 (Altbau, 1. OG),
statt.
Der Erörterungstermin erfolgt in nicht öffentlicher Sitzung.
Die Personen, die Einwendungen erhoben haben, werden von dem Erörterungstermin benachrichtigt. Bei Ausbleiben einer oder eines Beteiligten kann auch ohne sie oder ihn verhandelt und entschieden werden.
Eutin, den 12. November 2007
6.20.311.044
Kreis Ostholstein
Der Landrat
als untere Wasserbehörde
Fachdienst Boden- und Gewässerschutz
Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist unter dem ID-Code 335.3897 archiviert.
Soweit es sich um rechtsetzende Vorschriften handelt - finden Sie eine entsprechende Verankerung im Kreisrecht Ostholstein.
Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 13.11.2007. (Es zählt der Tag der letzten Veröffentlichung in der Tageszeitung und im Internet).