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Satzung zur Aufhebung der Satzung des Kreises Ostholstein über die Gemeinnützigkeit des Jugendaufbauwerkes Ostholstein

Autor/in: infocenter
Quelle: Kreis Ostholstein

Amtliche Bekanntmachung

 

Satzung

zur Aufhebung der Satzung des Kreises Ostholstein über die Gemeinnützigkeit des
Jugendaufbauwerkes Ostholstein

 

 

Gemäß § 4 der Kreisordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschlussfassung durch den Kreistag am 03.07.2007 folgende Satzung erlassen:
 

 

§ 1

 

Die Satzung des Kreises Ostholstein über die Gemeinnützigkeit des Jugendaufbauwerkes Ostholstein vom 16. August 2004 wird aufgehoben.

 

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 15. März 2006 in Kraft.

 

Eutin, den  12. Juli 2007

 

Kreis Ostholstein

Der Landrat

Siegel                                    gez. Reinhard Sager

 

 


Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist unter dem ID-Code 335.3661 archiviert.
Soweit es sich um rechtsetzende Vorschriften handelt - finden Sie eine entsprechende Verankerung im Kreisrecht Ostholstein.
Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 17.07.2007. (Es zählt der Tag der letzten Veröffentlichung in der Tageszeitung und im Internet).