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Sitzung des Wahlausschusses betr. Zulassung Wahlvorschläge Landwirtschaftskammer am 08.08.2008

Autor/in: infocenter
Quelle: Kreis Ostholstein

Amtliche Bekanntmachung

Öffentliche Sitzung

des Wahlausschusses für den Wahlbezirk Ostholstein
(Kreis Ostholstein und Hansestadt Lübeck)
für die Wahl der unmittelbar zu wählenden Mitglieder
der Hauptversammlung
der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
am 13. Oktober 2008
(hier: Teilwahl der Gruppe der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer)

Am Freitag, dem 8. August 2008, 11.00 Uhr, findet im Eutiner Saal (Zimmer Nr. 475) des Kreishauses in Eutin, Lübecker Str. 41, nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein (LK-Gesetz)[1] und der Landesverordnung über die Wahl der Hauptversammlung der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein (WahlO)[2] eine öffentliche Sitzung des Wahlausschusses für den Wahlbezirk Ostholstein statt, zu der jede Person Zutritt hat.

Die Sitzung ist mit folgender Tagesordnung einberufen worden:

1.      Verpflichtung der Beisitzerinnen und Beisitzer des Wahlausschusses gemäß § 2 Abs. 5 WahlO;

2.      Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge für den Wahlbezirk Ostholstein gemäß § 8 WahlO.

 

23701 Eutin, den 28. Juli 2008

Kreis Ostholstein
Der Landrat
Wahlleiter
Fachdienst Kommunalaufsicht
Reinhard Sager



[1]   in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Februar 2002 (GVOBl. Schl.-H. S. 28), zuletzt
       geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 496)

[2]   vom 18. Februar 1993 (GVOBl. Schl.-H. S. 90), zuletzt geändert durch Verordnung vom
       12. Oktober 2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 487)

 


Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist unter dem ID-Code 335.4462 archiviert.
Soweit es sich um rechtsetzende Vorschriften handelt - finden Sie eine entsprechende Verankerung im Kreisrecht Ostholstein.
Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 28.07.2008. (Es zählt der Tag der letzten Veröffentlichung in der Tageszeitung und im Internet).