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V. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung des Kreises Ostholstein

Autor/in: infocenter
Quelle: Kreis Ostholstein

Amtliche Bekanntmachung
 

 

 

V. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung
des Kreises Ostholstein
 

 

Aufgrund des § 4 der Kreisordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss des Kreistages vom 24.06.2008 und mit Genehmigung des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein die folgende V. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung des Kreises Ostholstein erlassen:
 

 

§ 1
 

In § 6 c) Ausschuss für Soziales, Sicherheit und Gesundheit

wird im Aufgabengebiet der Spiegelstrich
 

„ - Aufgaben des Ausschusses für Kriegsopferfürsorge nach § 7 des Gesetzes zur  Durchführung der Kriegsopferfürsorge“
 

gestrichen.
 

Außerdem wird die Passage
 

bei der Behandlung von Kriegsopferfürsorgeangelegenheiten zusätzlich:
2 sozialerfahrene Personen, die nicht Mitglied der Vertretungskörperschaft sind, auf Vorschlag der Kriegsopferfürsorgeverbände; sie müssen dem Kreistag angehören können; der Kreistag ist an die Vorschläge der Verbände nicht gebunden.“
 

gestrichen.
 

 

§ 2
 

In § 6 d) Ausschuss für Schule, Bildung, Kultur und Sport
 

wird im Aufgabengebiet unter dem Spiegelstrich

„ - berufliche Bildung (Jugendaufbauwerke, Jugendfreizeit- und Bildungsstätte Scharbeutz)“
 

der Klammerzusatz „(Jugendaufbauwerke, Jugendfreizeit- und Bildungsstätte Scharbeutz)“
 

gestrichen.
 

 

§ 3
 

In § 6 e) Ausschuss für Natur, Umwelt, Bau und Verkehr
 

wird im Aufgabengebiet der Spiegelstrich

„ - Kleingartenwesen“
 

gestrichen.

 

Außerdem wird die Passage
 

“bei der Behandlung von Kleingartenangelegenheiten zusätzlich
2 Bürgerinnen und Bürger, die dem Kreistag angehören können; davon
·         eine Vertreterin oder ein Vertreter der Kleingärtnerinnen oder Kleingärtner auf Vorschlag des
      "Kreisverbandes der Kleingärtner e. V.";
·         eine Vertreterin oder ein Vertreter der Landwirtschaft auf Vorschlag der landwirtschaftlichen
      Berufsorganisationen“
 

gestrichen.
 

§ 4
 

§ 6 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

“(3) Den Ausschüssen obliegt jeweils die Beratung und Beschlussvorbereitung im Rahmen der ihnen zugewiesenen Aufgabengebiete. Daneben entscheiden sie über die Aufteilung des den einzelnen Aufgabengebieten vom Kreistag zugeordneten Budgets.
Kreisverordnungen gemäß § 55 Abs. 3 Satz 1 LVwG werden den für das Aufgabengebiet zuständigen Ausschüssen abschließend vorgelegt.“

 

 

§ 5
 

Die V. Nachtragssatzung tritt am 24.06.2008 in Kraft.
 

 

Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der Kreisordnung wurde mit Erlass des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein vom 18. Juli 2008 erteilt.
 

 

Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.
 

 

Eutin,  28 . Juli 2008
 

 

Kreis Ostholstein
Der Landrat
Fachdienst Personal und Organisation
 

gez. Reinhard Sager
Landrat
 

 


Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist unter dem ID-Code 335.4484 archiviert.
Soweit es sich um rechtsetzende Vorschriften handelt - finden Sie eine entsprechende Verankerung im Kreisrecht Ostholstein.
Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 06.08.2008. (Es zählt der Tag der letzten Veröffentlichung in der Tageszeitung und im Internet).