Inhalt

Wahl der Kreisjägermeisterin oder des Kreisjägermeisters für den Kreis Ostholstein

Autor/in: infocenter
Quelle: Kreis Ostholstein

Bekanntmachung:

B e k a n n t m a c h u n g

 

Wahl der Kreisjägermeisterin oder des Kreisjägermeisters für den Kreis Ostholstein;
hier:                1. Festsetzung des Wahltages
                        2. Auslegung des Wählerverzeichnisses
                        3. Einreichung von Wahlvorschlägen

Am 27.11.2006 findet die Wahl der Kreisjägermeisterin oder des Kreisjägermeisters für den Kreis Ostholstein statt. Als Wahlraum sind die „Saatziger Heimatstuben“ im Erdgeschoss (Eingang Hofseite), Raum Nr. 174 des Verwaltungsgebäudes in Eutin, Lübecker Str. 41 vorgesehen.

Zur Teilnahme an der Wahl ist gemäß § 34 Abs. 4 des Landesjagdgesetzes in der Fassung vom 13.10.1999 (GVOBl. Schl.-H. S. 300) berechtigt, wer

            1. Inhaber/in eines Jahresjagdscheines ist      u n d
            2. im Kreis Ostholstein ihren oder seinen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt hat oder

    Inhaber/in eines Eigenjagdbezirks ist oder eine Jagd gepachtet hat.

Die von mir gemäß § 3 der Wahlordnung für die Wahl der Kreisjägermeister vom 28.09.1953 (GVOBl. Schl.-H. S. 131) in der zur Zeit gültigen Fassung erstellte Liste der Wahlberechtigten liegt in der Zeit vom  05.11. bis 12.11.2006 bei der Kreisverwaltung Ostholstein –Jagdbehörde- (Gebäude am Jungfernstieg, Erdgeschoss, Zimmer 035) während der Dienststunden zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Gegen die Richtigkeit kann bis zum Ablauf der Auslegungsfrist bei mir Einspruch erhoben werden.

Wahlvorschläge sind bis spätestens zum  12.11.2006 bis 17.00 Uhr einzureichen.

In dem Wahlvorschlag darf nur aufgenommen werden, wer der Aufnahme zugestimmt hat und nach § 34 Abs. 3 des Landesjagdgesetzes wählbar ist.

Wahlvorschläge müssen von mindestens 25 im Kreis Ostholstein Wahlberechtigten unterschrieben sein. Jeder Wahlvorschlag darf nur eine Bewerberin oder einen Bewerber enthalten. Gleichzeitig ist für diesen eine Ersatzfrau oder ein Ersatzmann zu benennen (§ 5 Abs. 3 Wahlordnung).

Die Bewerber/innen und Ihre Stellvertreter/innen sind mit Zu- und Vornamen, Geburtstag, Anschrift und Nummer des Jagdscheines so deutlich zu bezeichnen, dass über ihre Persönlichkeit kein Zweifel besteht (§ 5 Abs. 4 Wahlordnung).

Wird nur ein gültiger Wahlvorschlag eingereicht, so gelten die/der vorgeschlagene Bewerber/in als Kreisjägermeister/in und die/der vorgeschlagene Ersatzfrau/-mann als gewählt. Nach Feststellung des Ergebnisses durch den Wahlausschuss werde ich dieses dann im amtlichen Anzeiger für den Kreis Ostholstein bekannt geben. Eine Wahlhandlung ist dann nicht mehr erforderlich. Gehen jedoch mehrere gültige Wahlvorschläge ein, findet die Wahl am 27.11.2006 von 11.00 Uhr bis 17.00 Uhr in dem vorbezeichneten Wahlraum statt.

23701 Eutin, 04. Oktober 2006

                                                                                                            Kreis Ostholstein
                                                                                                                 Der Landrat
                                                                                                              -als Wahlleiter-

 

 


Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist unter dem ID-Code 335.2982 archiviert.
Soweit es sich um rechtsetzende Vorschriften handelt - finden Sie eine entsprechende Verankerung im Kreisrecht Ostholstein.