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Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 24.03.2022 und tritt am Folgetag in Kraft.
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Archiv
Der Kreis nimmt seit 2018 Bekanntmachungen wie folgt vor:
1. Satzungen und Verordnungen des Kreises werden durch Bereitstellung der vollständigen Vorschriftauf der Internetseite www.kreis-oh.de bekanntgemacht. Hierauf wird jeweils in den Tageszeitungen nach § 14 Abs.1 der Hauptsatzung hingewiesen. Bis zur Bewirkung der Bekanntmachung in den Zeitungen handelt es sich um eine redaktionelle Vorabveröffentlichung ohne amtlichen Bekanntmachungscharakter. Bei Rechtsetzungvorhaben werden die jeweiligen Bekanntmachungen dauerhaft eingestellt.
2. Bei anderen gesetzlich vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen, die kein Rechtsetzungsvorhaben betreffen, erfolgt die Bekanntmachung im Internet, der Hinweis in der Zeitung entfällt (§ 14 Abs.3 der Hauptsatzung).
Kreisrecht
Soweit es sich um rechtsetzende Vorschriften handelt, finden Sie die aktuelle (Lese-)Version im Kreisrecht Ostholstein.