Inhalt

Bekanntmachung

Autor/in: Herr Schneider
Quelle: FD Kommunalaufsicht


für Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union
(Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) zur Wahl
zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland
am 25. Mai 2014

 

Am 25. Mai 2014 findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland statt. An dieser Wahl können Sie aktiv teilnehmen, wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich dort sonst gewöhnlich aufhalten und am Wahltag

 

  1. die Staatsangehörigkeit eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen,

     
  2. das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,

     
  3. seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich dort sonst gewöhnlich aufhalten (auf die Dreimonatsfrist wird ein aufeinanderfolgender Aufenthalt in den genannten Gebieten angerechnet),

     
  4. weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen, vom aktiven Wahlrecht zum Europäischen Parlament ausgeschlossen sind,

     
  5. in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen sind. Die erstmalige Eintragung erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag ist auf einem Vordruck spätestens bis zum 04. Mai 2014 zu stellen.

     

Einem Antrag auf Eintragung in ein deutsches Wählerverzeichnis, der erst nach dem 04. Mai 2014 bei der zuständigen Gemeindebehörde eingeht, kann nicht mehr entsprochen werden (§ 17 a Abs. 2 der Europawahlordnung).

Sind Sie bereits auf Grund Ihres Antrages bei den Wahlen zum Europäischen Parlament am 13. Juni 1999, am 13. Juni 2004 oder am 07. Juni 2009 in ein Wählerverzeichnis der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden, so ist ein erneuter Antrag nicht erforderlich. Die Eintragung erfolgt dann von Amts wegen, sofern die sonstigen wahlrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Dies gilt nicht, wenn Sie bis einschließlich zum 04. Mai 2014 gegenüber der zuständigen Gemeindebehörde auf einem Formblatt beantragen, nicht in dem deutschen Wählerverzeichnis geführt zu werden. Die Entscheidung gegen eine Eintragung in ein deutsches Wählerverzeichnis gilt dann für alle künftigen Wahlen zum Europäischen Parlament, bis Sie hier erneut einen Antrag auf Eintragung in ein deutsches Wählerverzeichnis stellen.

Sind Sie bei früheren Europawahlen (1979 bis 1994) in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden, müssen Sie für eine Teilnahme an der Europawahl in Deutschland einen erneuten Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Nach einem Wegzug aus Deutschland und erneutem Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland ist immer ein erneuter Antrag auf Eintragung in das deutsche Wählerverzeichnis erforderlich.

Antragsvordrucke sowie Merkblätter zur Information können bei den Gemeindebehörden in der Bundesrepublik Deutschland angefordert werden.

Wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland als Wahlbewerberin / Wahlbewerber für einen der deutschen Sitze im Europäischen Parlament kandidieren wollen, ist unter anderem Voraussetzung, dass Sie am Wahltag

 

  1. das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,

     
  2. die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen,

     
  3. weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union, dem Sie angehören, von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind.

     

Mit dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis oder mit dem Wahlvorschlag mit Ihrer Kandidatur ist eine Versicherung an Eides Statt abzugeben, dass bei Ihnen die oben genannten Voraussetzungen für eine aktive oder passive Wahlteilnahme vorliegen.

Diese Bekanntmachung erfolgt auch auf der Internetseite des Kreises Ostholstein unter www.kreis-oh.de.


23701 Eutin, den 29. Januar 2014

             Kreis Ostholstein
                Der Landrat
              Kreiswahlleiter

             gez. Unterschrift

             Reinhard Sager

 

Hinweis

Diese Bekanntmachung ist unter dem ID-Code 335.9532 archiviert.Soweit es sich um rechtsetzende Vorschriften handelt - finden Sie eine entsprechende Verankerung im Kreisrecht Ostholstein.Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 05.02.2014. (Es zählt der Tag der letzten Veröffentlichung in der Tageszeitung und im Internet).