Inhalt

Aktionsplan Inklusion

Wir wollen:

  1. Inklusion in Ost·holstein
  2. Barriere·freiheit in Ost·holstein

Alle Menschen sollen in Ost·holstein willkommen sein.
Alle Menschen sollen ohne Barrieren in Ost·holstein leben können.

Aktuell

Aktions·plan Inklusion 2022-2026


Aktions·plan

Der Kreis·tag hat den Aktions·plan beschlossen.
Der Aktions·plan heißt: Inklusion.
Der Plan heißt: Ost·holstein, erlebbar für alle.

Der Aktions·plan Inklusion ist eine wichtige Sache.
Deshalb haben die Menschen in Ost·holstein 2 Jahre lang darüber geredet.
Das Fach·wort dafür ist: Prozess.
In Kapitel 2 von dem Aktions·plan steht alles über den Prozess.
Der Kreis·tag von Ost·holstein hat am 4. Oktober 2016 ja zu dem Aktions·plan gesagt.

Der Aktions·plan Inklusion ist ein Plan.
Der Plan soll viele Maßnahmen für mehr Inklusion in Ost·holstein bringen.
Der Plan geht bis 2026.
Das heißt:
Die Maßnahmen sollen bis 2026 fertig sein.

Auf dieser Internet·seite werden wir Sie über die Maßnahmen informieren.
Am Ende der Sitzungs·periode vom Kreis·tag Anfang 2018 wird es eine Zwischenbilanz geben.

Zwischenstand

Das heißt:
Wir haben schon viel erreicht.
Aber wir sind noch nicht fertig.
Wir wollen noch mehr erreichen.
Das zeigen wir Ihnen jetzt.
Wir zeigen Ihnen:
So sieht es jetzt aus.
Und so sieht es aus, wenn wir fertig sind.
Das Fach·wort dafür ist: Zwischenstand.
Das Fach·wort kann man auch kurz sagen: Zwischenstand.

Es gibt eine Stelle in der Verwaltung.
Die Stelle soll den Prozess begleiten.
Und es gibt einen Steuerungs·kreis.
Der Steuerungs·kreis soll auch den Prozess begleiten.

Er beschäftigt sich mit verschiedenen Sachen.
Zum Beispiel:

  • Wie geht es Menschen mit Behinderungen?
  • Wie geht es Menschen in bestimmten Situationen?
  • Was kann die Regierung tun?
  • Was können andere machen?
  • Was können Unternehmen tun?
  • Was können Schulen und Universitäten tun?
  • Was können Vereine und Verbände tun?
  • Was können Kirchen und Religions·gemeinschaften tun?
  • Was können Sport·vereine und Sport·gemeinschaften tun?


Barrierefreie Infrastruktur

Das heißt:

  • barrierefreie öffentliche Räume
  • barrierefreie Verwaltung
  • barrierefreie Mobilität
  • barrierefreie Kommunikation
  • barrierefreies Internet

Barrierefreies Wohnen vor Ort

Das heißt:

  • Hilfe bei der Pflege.
  • Hilfe bei der Assistenz.
  • Hilfe bei der Gesundheit.

Inklusive Bildung

Das heißt:

  • Kitas.
  • Schulen.
  • Weiter·bildungen.
  • Arbeit und Beschäftigung.
  • Der Übergang von der Schule zum Beruf.
  • Freizeit und Sport.
  • Kultur und Tourismus.

Bewusstsein und Sensibilität als Querschnitts·thema.
Das heißt: Wir müssen uns alle über Inklusion Gedanken machen.

Gesetzliche Grundlagen

Das sind die wichtigsten Gesetze für Inklusion und Barriere·freiheit in Deutschland:
- Die UN-Behinderten·rechts·konvention.
Das ist ein langes Wort.
Die kurze Form ist: UN-Behinderten·rechts·konvention.
Das ist ein Gesetz.
Es gilt für ganz Deutschland.
Es soll Barrieren in der Gesellschaft abbauen.
Alle Menschen sollen gleich sein dürfen.
Das soll in allen Bereichen gelten.
Es geht darum, für das Thema zu sensibilisieren und dafür zu werben, dass Inklusion und Barriere·freiheit uns alle angehen.


Hier finden Sie einige wichtige gesetzliche Grundlagen:

  • Die UN-Behinderten·rechts·konvention in leichter Sprache
  • Das Allgemeine Gleichbehandlungs·gesetz
  • Das Behinderten·gleichstellungs·gesetz
  • Das Landes·behinderten·gleichstellungs·gesetz - LBGG - Paragraph 4 (4) Kindertagesstätten·gesetz - KiTaG - Paragraph 4 (13) Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz - SchulG - Paragraph 52 Landes·bau·ordnung für das Land Schleswig-Holstein - LBO