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Adoptionsvermittlungsstelle Kreis Ostholstein

Die Adoptionsvermittlungs·stelle des Kreises Ostholstein ist Teil des Teams Pflegekinderdienst und Adoption im Fachdienst Soziale Dienste der Jugendhilfe.

Sie ist zuständig für alle Adoptionen, die im Kreis Ostholstein durchgeführt werden und bei denen minderjährige Kinder beteiligt sind. Zwei pädagogische Fachkräfte stehen Ihnen dort bei allen Fragen zum Thema Adoptionen als kompetente Ansprechpartner:innen zur Seite.

Die Beratung ist kostenlos und auf Wunsch auch anonym.

Aktuelles

Aufnahme von Kindern aus der Ukraine und anderen Krisen- und Kriegsgebieten

Auf der Internetseite der GZA finden Sie Hinweise, wie Sie Kinder und Jugendliche aus diesen Gebieten unterstützen können. 

Was Sie wissen sollten

Information für werdende Eltern

Folgende Fragen könnten Sie bewegen:

  • Soll mein Kind vielleicht in einer anderen Familie aufwachsen?
  • Was kommt auf mich zu, wenn ich mich für eine Adoption meines Kindes entscheide?
  • Kann ich mein Kind nach der Geburt sehen und mich von ihm verabschieden, bevor es zu Adoptiveltern kommt?
  • Kann ich die Adoptiveltern kennenlernen?
  • Wie wird die richtige Familie für mein Kind gefunden?
  • Darf ich Wünsche äußern bei der Auswahl der Adoptiveltern?
  • Kann ich auch nach der Adoption erfahren, wie es meinem Kind geht?
  • Kann ich Kontakt zu meinem Kind halten?
  • Bekomme ich Fotos, wenn ich mir dies wünsche?
  • Wie ist die rechtliche Situation?
  • Muss ich für Unterhalt des Kindes sorgen, wenn es in einer anderen Familie aufwächst?
  • Kann ich meinem Kind etwas vererben?

Zu allen diesen Fragen oder auch weiteren Themen, die Sie beschäftigen, können wir Sie ausführlich beraten. Die Beratung ist kostenlos und zunächst ganz unverbindlich. Wir möchten Ihnen vor allem dabei helfen, für sich und Ihr Kind die richtige Entscheidung zu treffen.

Diese Themen könnten dabei eine Rolle spielen:

  • Hilfsangebote, damit Sie mit ihrem Kind vielleicht doch zusammenleben können, sowie Alternativen zur Adoption.
  • Die Vermittlung Ihres Kindes direkt aus der Geburtsklinik.
  • Die rechtlichen Folgen einer Adoption.
  • Die verschiedenen Formen der Adoptionsvermittlung (offene, halboffene sowie Inkognito-Adoption).
  • Ihre Beteiligung und Ihre Rechte bei der Vermittlung Ihres Kindes.
  • Informationen zur sogenannten "Vertraulichen Geburt", bei der Sie Ihr Kind mit Hilfe eines Pseudonyms in einer Klinik zur Welt bringen können. Zuständig hierfür sind legitimierte Schwangerschaftskonflikt-Beratungsstellen. Wir können Ihnen bei Bedarf Adressen nennen.
  • Rechte und Angebote nach einer erfolgten Adoption

Informationen für Adoptionsbewerber

Die Adoptionsvermittlungsstelle des Kreises Ostholstein hat den gesetzlichen Auftrag, für Kinder, die zur Adoption freigegeben werden sollen, die bestmöglichen Eltern zu suchen. Interessierte, die im Kreis Ostholstein leben, werden zunächst zu einem Informationsgespräch eingeladen, in dem einführende Informationen zur Adoptionseignung- und Vermittlungspraxis bzw. den verschiedenen Aspekten einer Adoption gegeben werden.

Wer kann adoptieren?

  • Um ein Kind gemeinsam zu adoptieren, müssen die Annehmenden miteinander verheiratet sein, ein Ehepartner muss mindestens 25 Jahre alt sein, der andere das 21. Lebensjahr vollendet haben.
  • Der Altersunterschied zwischen den Adoptiveltern und den Adoptivkindern soll einem natürlichen Eltern-Kind-Altersverhältnis entsprechen.
  • Adoptiveltern müssen über eine erforderliche Reife, ausreichend Einfühlungsvermögen und Problembewusstsein für diese besondere Form der Familienbildung verfügen.
  • Auch ein gesichertes Einkommen, sowie ausreichend Wohnraum müssen vorhanden sein.
  • Es dürfen keine gravierenden persönlichen und gesundheitlichen Einschränkungen bestehen.

Für welche Kinder suchen wir Eltern?

Es werden meist Säuglinge unterschiedlicher Nationalität zur Adoption vermittelt, die nicht in ihrer Familie aufwachsen können. Besonders für Kinder mit besonderen Bedürfnissen wie z.B. mit gesundheitlichen Belastungen werden immer Eltern gesucht. Oft kommen für die Entscheidung zur Freigabe mehrere Gründe zusammen. Es handelt sich immer um komplexe familiäre Notlagen, in denen die Adoption als beste Lösung im Interesse des Kindes und der Eltern erscheint.

Sie möchten das Kind Ihres Ehepartners adoptieren?

Sie sind eine sogenannte Patchwork-Familie oder auch Stieffamilie und haben Kinder aus vorherigen Beziehungen. Sie möchten das Kind Ihrer Ehefrau oder Ihres Ehemannes adoptieren. Sie leben in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und möchten das Kind Ihrer Lebenspartnerin / Ihres Lebenspartners adoptieren.

Voraussetzungen für eine Adoption durch ein Stiefelternteil

  • Sie sind mindestens 21 Jahre alt.
  • Wenn Sie nicht verheiratet sind, müssen Sie mindestens seit vier Jahren ein Paar sein und mit dem Kind zusammenleben, oder Sie haben ein gemeinsames Kind.
  • Eine stabile, tragfähige Partnerschaft und ein Eltern-Kind-Verhältnis muss gewachsen sein.
  • Ihre finanziellen und häuslichen Verhältnisse sind geordnet.
  • Es bestehen keine gravierenden gesundheitlichen Einschränkungen.
  • Der Elternteil, der nicht mit dem Kind zusammenlebt, muss vor einem Notar in die Adoption einwilligen, genauso wie Sie und Ihr Partner / Ihre Partnerin auch.
  • Ganz wichtig ist, dass Ihr Kind über die Adoption gut aufgeklärt wurde und ebenfalls den Wunsch hat, adoptiert zu werden.
  • Es besteht eine Beratungspflicht aller Beteiligten (Beide Elternteile, Stiefelternteil, Kind) durch die Adoptionsvermittlungsstelle vor Antragstellung beim Notar.

Welche Rechtsfolgen ergeben sich durch die Adoption?

Mit Ausspruch der Adoption durch Gerichtsbeschluss erlangt das Kind die rechtliche Stellung eines gemeinschaftlichen ehelichen Kindes. Es erhält Ihren Familiennamen und erwirbt in der Regel Ihre Staatsangehörigkeit. Es erlöschen die Verwandtschaft und alle rechtlichen Beziehungen zu dem anderen Elternteil, der der Stiefkind-Adoption zugestimmt hat.

Eine Adoption lässt sich in der Regel nicht rückgängig machen!

Was ist bei Adoptionen aus dem Ausland zu beachten?

Bei Adoptionen aus dem Ausland sind Besonderheiten zu beachten, die sich aus dem ausländischen Rechtsverfahren ergeben könnte. Bitte lassen Sie sich dazu von der Gemeinsamen Zentralen Adoptionsstelle in Hamburg (GZA) eingehend beraten. Dort erfahren Sie auch, welche Unterlagen Sie für den Adoptionsantrag benötigen.

Welche Kosten können entstehen?

  • Kosten für den notariellen Antrag
  • Gebühren für das Ausstellen neuer Geburtsurkunden
  • Gebühren für die Erstellung eines Führungszeugnisses
  • Gebühren für die Erstellung eines Gesundheitszeugnisses
  • Für ausländische Adoptionen können noch weitere Gebühren auf Sie zukommen, z.B. Dolmetscherkosten für den Fall, dass Papiere übersetzt werden müssen, Gutachterkosten, Reisekosten

Sie möchten ein Kind aus der Verwandtschaft adoptieren?

Voraussetzungen für die Adoption eines Kindes aus der Verwandtschaft

  • Sie sind schon mehrere Jahre ein Paar und verheiratet, leben mit dem Kind zusammen und zwischen Ihnen ist ein Eltern-Kind-Verhältnis gewachsen.
  • Die finanziellen und häuslichen Verhältnisse sind geordnet.
  • Es dürfen keine gravierenden gesundheitlichen Einschränkungen bestehen.
  • Sofern Sie verheiratet sind, muss ein Lebenspartner das 25. Lebensjahr, der andere das 21. Lebensjahr vollendet haben.
  • Sollten Sie alleinstehend sein, müssen Sie das 25. Lebensjahr vollendet haben.
  • Die notarielle Einwilligung beider Eltern ist erforderlich. Bevor Sie jedoch einen notariellen Antrag auf Annahme des Kindes stellen, sollte das Adoptionseignungsverfahren bei der Adoptionsvermittlungsstelle abgeschlossen sein. Bitte lassen Sie sich gern durch uns beraten.

Welche Rechtsfolgen ergeben sich durch die Adoption?

Mit Ausspruch der Adoption durch Gerichtsbeschluss erlangt das Kind die rechtliche Stellung eines gemeinschaftlichen ehelichen Kindes oder nur von Ihnen. Es erhält Ihren Familiennamen und erwirbt in der Regel Ihre Staatsangehörigkeit. Die Verwandtschaft zu seinen leiblichen Eltern erlischt oder verändert sich.

Was ist bei Adoptionen aus dem Ausland zu beachten?

Bei Adoptionen aus dem Ausland sind Besonderheiten zu beachten, die sich aus dem ausländischen Rechtsverfahren ergeben könnte. Bitte lassen Sie sich dazu von der Gemeinsamen Zentralen Adoptionsstelle in Hamburg (GZA) eingehend beraten. Dort erfahren Sie auch, welche Unterlagen Sie für den Adoptionsantrag benötigen.

Welche Kosten können entstehen?

  • Kosten für den notariellen Antrag
  • Gebühren für das Ausstellen neuer Geburtsurkunden
  • Gebühren für die Erstellung eines Führungszeugnisses
  • Gebühren für die Erstellung eines Gesundheitszeugnisses
  • Für ausländische Adoptionen können noch weitere Gebühren auf Sie zukommen, z.B. Dolmetscherkosten für den Fall, dass Papiere übersetzt werden müssen, Gutachterkosten, Reisekosten

Was bedeutet halboffene, offene oder Inkognito-Adoption?

Immer häufiger werden Adoptionsvermittlungen im Einverständnis aller Beteiligten als halboffene Adoption geplant und durchgeführt. Bei der halboffenen Adoption lernen sich leibliche Eltern und zukünftige Adoptiveltern meist vor der Vermittlung des Kindes in der Adoptionsvermittlungsstelle ohne Namensnennung kennen. Hierbei kann man einen persönlichen Eindruck voneinander bekommen und offene Fragen ansprechen. Die leiblichen Eltern haben damit eine direkte Vorstellung von der Familie, in der ihr Kind aufwachsen wird, und die zukünftigen Adoptiveltern bekommen die Chance, dem Kind später eindrucksvoller und lebendiger erzählen zu können, wie sie die leiblichen Eltern erlebt haben. Oft bleibt nach der Vermittlung des Kindes ein brieflicher Kontakt über die Adoptionsvermittlungsstelle zwischen leiblichen Eltern und Adoptiveltern bestehen.

Aus einer halboffenen kann auch eine offene Adoption werden, bei der sich alle Beteiligten kennenlernen und die Namen und Anschriften bekannt sind.

Bei der Inkognito-Adoption lernen sich die Beteiligten nicht kennen und erfahren keine Namen und Anschriften. Ein brieflicher Kontakt zwischen den leiblichen und den Adoptiveltern über die Adoptionsvermittlungsstelle ist jedoch auch in diesem Falle möglich.

Sie sind adoptiert und möchten mehr über ihre Wurzeln erfahren?

Für den Fall, dass Sie mehr Informationen über Ihre Herkunft haben möchten, oder Kontakt zu Verwandten aufnehmen möchten, können Sie sich gerne an uns wenden. Adoptionsakten werden mittlerweile 100 Jahren lang aufbewahrt, gerechnet ab dem Geburtsdatum des Kindes. Zu früheren Zeiten waren die Aufbewahrungsfristen deutlich kürzer, weshalb wir leider nicht mehr in allen Fällen Akten im Archiv finden können. Sollte sich Ihre Akte aber in unserem Archiv befinden, geben wir Ihnen sehr gerne daraus Auskunft und beraten Sie auch weitergehend.

Für die Recherche benötigen wir Angaben zu Ihren Herkunftsdaten (Geburts-, Vor- und Familienname, Geburtsdatum, evtl. Namen Ihrer Adoptiveltern). Wir müssen von Ihnen wissen, ob Sie über Ihre Herkunft informiert werden oder aber Kontakt zu den Herkunftseltern oder -geschwistern aufnehmen möchten. Wenn Sie Ihre adoptierten Geschwister suchen, benötigen wir ebenso den Geburtsnamen und -daten der Geschwister, um dann zu versuchen, einen Kontakt herstellen zu können.

Sollten wir die Suche nach Ihrer Herkunftsfamilie aufnehmen, haben Sie bitte ein wenig Geduld! Durch Heirat, Umzüge oder ähnliche Lebensereignisse ist es häufig nicht möglich, innerhalb kurzer Zeit aktuelle Meldeanschriften der Gesuchten herauszufinden. Die neu erworbenen Informationen dürfen dann natürlich nur mit Einverständnis der Gesuchten weitergegeben werden.

Sollten Sie nicht im Kreis Ostholstein adoptiert oder durch unsere Adoptionsvermittlungsstelle zu Ihren Adoptiveltern vermittelt worden sein, haben wir keine Informationen über Ihre Adoption. Wir können Ihnen aber unter Umständen die zuständige Stelle nennen, die Ihnen hoffentlich bei der Suche weiterhelfen kann.

Adoptierte Kinder haben ab dem vollendeten 16. Lebensjahr einen Anspruch auf Akteneinsicht!